Fehler passieren, manchmal aber mit schwerwiegenden Folgen.

Niemand arbeitet fehlerfrei - auch Ärzte nicht. Glücklicherweise werden aber nur in den wenigsten Fällen Patienten schwer geschädigt.

Das Arzthaftpflichtrecht oder Arzthaftungsrecht betrifft die zivilrechtliche Haftung des Arztes für Versäumnisse im Zusammenhang mit der Behandlung. Die Haftung des Arztes kann sich aus zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten ergeben, nämlich der
– Haftung aus einem Behandlungsfehler und/oder
– Haftung aus einem Aufklärungsfehler.

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler oder wurden Sie Ihrer Ansicht nach nicht/ungenügend über eine Behandlung/einen Eingriff aufgeklärt, unterstützen wir Sie gerne in der Sachverhaltsabklärung, allenfalls unter Beizug eines beratenden Arztes, und vertreten Sie auch in der Schadensabwicklung sowie in anstehenden Gerichtsverfahren.