Nicht jeder Auftrag ist ein Auftrag im rechtlichen Sinne.

Die Unterscheidung zwischen einem Arbeitsvertragsverhältnis, einem Auftragsverhältnis und einem Werkvertrag ist häufig nicht ganz so einfach, hat jedoch grosse Auswirkungen auf die Beurteilung sich stellender Rechtsfragen. Darf der Beauftragte jederzeit vom Auftrag zurücktreten und was sind die Folgen? Welche Vertragsleistungen sind bei einem Auftrag geschuldet? Welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich bei ungenügender Leistungserbringung im Rahmen eines Auftragsverhältnisses?
Typische Auftragsverhältnisse bestehen zwischen Patient und Arzt oder zwischen Anwalt und Klient. Der Beauftragte schuldet grundsätzlich nur ein sorgfältiges Tätigwerden. Als Gegenstück hierzu dient die Möglichkeit den Auftrag grundsätzlich jederzeit zu entziehen.

Egal welche Fragen sich für Sie zu einem Auftragsverhältnis stellen, wir sind für Sie da. Im Auftragsverhältnis, versteht sich.