Alle machen Fehler; entscheidend ist, dass der Verursacher die Konsequenzen trägt.

In sämtlichen Lebensbereichen können Sach- und Personenschäden sowie auch Vermögensschäden entstehen. Ansprüche gegenüber Haftpflichtigen haben jeweils die geschädigten Drittpersonen. Derartige Ansprüche bestehen grundsätzlich aus Schadenersatzforderungen (z.B. Erwerbsausfall, Haushaltsschaden, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Sachschäden) und Genugtuungsforderungen (Schmerzensgeld). Spezielle Fragen stellen sich im Bereich von reinen Vermögensschäden.

Da Haftpflichtforderungen für den Schadensverursacher schnell finanziell nicht mehr tragbare Summen erreichen, können diese Risiken an eine Versicherung ausgelagert werden.

Beispiele für Schadensfälle sind Verkehrsunfälle mit Verletzten und Sachschäden, Behandlungsfehler von Ärzten, durch ein mangelhaftes Produkt verursachte Schäden, Hundebisse aufgrund mangelhafter Aufsicht des Tierhalters und Sachschäden am Eigentum von Drittpersonen.

Im Gebiet des Haftpflichtrechtes bieten wir insbesondere Unterstützung in den Bereichen Arzthaftpflicht, Motorfahrzeughaftpflicht, Produktehaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht an. Unsere Aufgaben als Rechtsvertreter sind dabei nicht nur die Auseinandersetzung mit den involvierten Parteien und deren Haftpflichtversicherungen, sondern auch die Vertretung in einem allfälligen Strafverfahren.

Wir beantworten gerne all Ihre haftpflichtrechtlichen Fragen und unterstützen Sie auch in der Schadensabwicklung sowie in anstehenden Gerichtsverfahren.