In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten.

Wir Menschen machen Fehler und treffen falsche Entscheidungen. Dies kann unter Umständen zu einem Strafverfahren führen. Eine gute und strategisch kluge Verteidigung im Falle eines Strafverdachtes ist dabei entscheidend. Hierzu gehört auch die Überwachung der Einhaltung verfahrensrechtlicher Grundsätze. Ab einer gewissen schwere des strafbaren Verhaltens besteht von Gesetzes wegen eine Vertretungspflicht, die sogenannt notwendige Verteidigung. Hierbei haben Tatverdächtige die Wahl, selbst einen Verteidiger zu suchen oder der Staat bestimmt einen solchen.

Jeder Mensch – Fehler hin oder her – hat das Recht auf ein korrektes und rechtmässiges Verfahren. Gerne unterstützen wir Sie auch in einer so schwierigen Situation.