Arbeitsrecht und Coronavirus

30. April 2020

Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich direkt auf folgenden Fachaufsatz: Thomas Geiser / Roland Müller / Kurt Pärli, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, in: Jusletter 23. März 2020. Sie stellen eine Zusammenfassung der Erkenntnisse der genannten Autoren dar und sollen den Leserinnen und Lesern leicht verständliche erste Antworten auf die sich stellenden Fragen bieten. Für ihre wissenschaftliche Arbeit ist den geschätzten Autoren zu danken.

Voller Lohn für Armeeangehörige, während mehr als drei Wochen Assistenzdienst leisten

23. April 2020

Wenn ein Armeeangehöriger mehr als drei Wochen Assistenzdienst leistet, wird ihm unter Umständen nach der dritten Woche nicht mehr der volle Lohn bezahlt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, diese schadlos zu halten. Die Armeeangehörigen erhalten für die Dauer des Assistenzdienstes den vollen Lohn.

Erwerbsersatzentschädigung für Selbstständigerwerbende

23. April 2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise sind alle in der Arbeitswelt gefordert. Die Massnahmen des Bundesrates treffen insbesondere selbständig erwerbstätige Personen, welche ihr Geschäft von einem Tag auf den anderen schliessen mussten. Inzwischen hat der Bundesrat auch für diese betroffene Personengruppe Unterstützungsleistungen beschlossen. Diese Unterstützung wird als Sonderform der Erwerbsersatzordnung geschaffen. Der Anspruch besteht für Selbständigerwerbende, wenn sie wegen der bundesrätlichen Mas-snahmen (insbesondere Betriebsschliessungen, Veranstaltungsverbote etc.) einen Erwerb-sausfall erleiden. Selbständigerwerbende, welche nicht direkt von einem Verbot betroffen sind, jedoch aufgrund ausbleibender Aufträge, eine Erwerbseinbusse erleiden, sind an-spruchsberechtigt, wenn ihr AHV-pflichtiges Einkommen im Jahr 2019 zwischen CHF 10'000.-- und CHF 90'000.-- lag.

Erwerbsausfall wegen Erkrankung am Corona-Virus

2. April 2020

Erkrankt eine arbeitnehmende Person am Corona-Virus, stehen ihr gegenüber dem Arbeitgeber, allenfalls gegenüber einem Krankentaggeldversicherer, Ansprüche zu.

Corona-Virus als Berufskrankheit im Sinne Unfallversicherungsgesetzes

2. April 2020

Nach Art. 6 des Unfallversicherungsgesetzes werden Versicherungsleistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten gewährt. Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Als Berufskrankheiten gelten auch andere Krankheiten, von denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Der Bundesrat hat eine die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen erstellt. Unter Berufskrankheiten kann auch eine Infektion mit dem Corona-Virus fallen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Strafbestimmungen im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

2. April 2020

Am 13. März 2020 hat der Bundesrat gestützt auf das Epidemiengesetz Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen erlassen. Die sogenannte Covid-19-Verordnung 2 sieht auch Strafbestimmungen vor.

Erwerbsausfall wegen Quarantäne oder Fremdbetreuung der Kinder

1. April 2020

Eltern, welche infolge der Coronaepidemie ihre Erwerbstätigkeit wegen Quarantäne oder Fremdbetreuung ihrer Kinder unterbrechen müssen, haben Anspruch auf ein Taggeld. Dabei ist folgendes zu beachten:

Frist zur Einreichung der Steuererklärung

27. März 2020

Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» die Kantonalen Steuerämter die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen erstreckt. In der Ostschweiz gelten folgende Regelungen:

Steuern und Abgaben des Bundes

27. März 2020

Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» hat der Bundesrat am 20. März 2020 auch im Bereich der Abgaben Massnahmen ergriffen und den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen beschlossen. Es gelten folgende Regelungen:

Kurzarbeitsentschädigung

26. März 2020

Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden: