Frist zur Einreichung der Steuererklärung

27. März 2020

Aufgrund der «ausserordentlichen Lage» die Kantonalen Steuerämter die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für natürliche Personen erstreckt. In der Ostschweiz gelten folgende Regelungen:

Kanton St. Gallen
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat das Kantonale Steueramt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung um zwei Monate bis zum 31. Mai 2020 erstreckt. Für Selbständigerwerbende galt schon bisher der 31. Mai 2020 als Einreichungsfrist. Bei Bedarf ist es möglich, darüber hinaus Fristverlängerungen zu erhalten (Link zur Webseite des Kantonalen Steueramtes).

Kanton Appenzell Ausserrhoden
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat das Kantonale Steueramt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung um zwei Monate bis zum 31. Mai 2020 erstreckt.

Kanton Appenzell Innerrhoden
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat das Kantonale Steueramt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung um zwei Monate bis zum 30. April 2020 erstreckt.

Kanton Thurgau
Die Steuererklärung ist bis 30. September 2020 einzureichen.

Kanton Schaffhausen
Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat das Kantonale Steueramt die Frist zur Einreichung der Steuererklärung um zwei Monate bis zum 30. Juni 2020 erstreckt.