Fluggastrechte

16. August 2016

Während den Schulferien herrscht an den Flughäfen meist Hochbetrieb. Es kommt deshalb häufig zu Flugverspätungen. Auch Flugannullierungen sind möglich. Bei überbuchten Flügen kommt es sogar vor, dass Sie nicht befördert werden. Erreichen Sie Ihre Reisedestination verspätet oder gar nicht oder wird ihr Flug gar annulliert, steht Ihnen unter gewissen Umständen eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft zu. Für Flüge von der Schweiz oder einem EU-Land sowie bei einem Flug in die Schweiz oder in ein EU-Land gibt es klare Regelungen. Die EU-Fluggastrechteverordnung legt pauschale Entschädigungen für die häufigsten Fälle fest

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