Neuerungen in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2021

1. Dezember 2020

Ab dem 1. Januar 2021 können versicherte Personen, welche nach dem 58. Altersjahr die Stelle verlieren, auf Wunsch in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) verbleiben um die Altersvorsorge (Altersleistungen) und/oder Risikovorsorge (Invaliditäts- und/oder Hinterlassenenleistungen) bis zur Erreichen des ordentlichen Pensionsalters weiterzuführen.

Hier die wichtigsten Neuerung in Kürze:

Bei Stellenverlust (= Kündigung durch den Arbeitgeber) nach Erreichen des 58. Altersjahres können Betroffene sich freiwillig mit unveränderten Vorsorgeleistungen in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (= Pensionskasse) weiterversichern;

Wenn die entlassene Person mehr als zwei Jahre in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung verbleibt, kann bei Erreichen des Pensionsalters nur noch eine Altersrente bezogen werden. Der Bezug einer Kapitalauszahlung oder einer teilweisen Kapitalauszahlung ist in einem solchen Fall nicht mehr möglich;

Die versicherte Person bezahlt Beiträge zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität und an die Verwaltungskosten. Falls sie die Altersvorsorge weiter aufbaut, bezahlt sie zusätzlich die entsprechenden Beiträge, d.h. die versicherte Person hat vollumfänglich für die Beiträge aufzukommen;

Die freiwillige Weiterversicherung kann jederzeit beendet werden, endet jedoch spätestens mit Erreichen eines Rentenfalles (Invaldiität, Tod, Erreichen des Rentenalters) oder mit dem Antritt einer neue Stelle. Bei Antritt einer neuen Stelle und Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung, endet sie, wenn in der neuen Einrichtung mehr als zwei Drittel der Austrittsleistung für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen benötigt werden; 

Die Vorsorgeeinrichtung kann im Reglement die Weiterführung der Versicherung im Sinne der vorstehnende Ausführungen, bereits ab dem vollendeten 55. Altersjahr vorsehen;

Sodann kann die Vorsorgeeinrichtung im Reglement vorsehen, dass auf Verlangen der versicherten Person für die gesamte Vorsorge oder nur für die Altersvorsorge ein tieferer als der bisherige Lohn versichert wird.