Reform des Ergänzungsleistungsrechtes

21. April 2021

Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) entsteht, wenn die AHV- oder IV-Renten sowie allfällige zusätzliche Einkommen den Lebensunterhalt nicht decken können. Das Bundesgesetz und die Verordnung wurden umfassend überarbeitet. Die Reform der Ergänzungsleistungen zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte ab. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.