Alkoholkontrollen während der Festtage

10. Dezember 2015

Es weihnachtet sehr und gemütliche Anlässe (Weihnachtsfeiern, Vereinsanlässe, Silvester etc.) mit Glühwein und Apéros stehen an. Der vermehrte Alkoholkonsum während den Festtagen veranlasst die Polizei, häufigere Verkehrskontrollen durchzuführen und die Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Konsequenzen bei Fahren unter Alkoholeinfluss.

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Gewichtspromille durch die Polizei aufgegriffen, hängt Ihre Strafe nicht nur von der gemessenen Blutalkoholkonzentration sondern von diversen weiteren Faktoren ab, wie z.B. Vorleben, automobilistischer Leumund, Vorstrafen, Entschluss zum Fahren, Länge der Fahrstrecke, Zeit oder Ihrer Fahrweise.

Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) empfiehlt die nachfolgenden Mindeststrafen. Diesekönnen abhängig von dem Umständen erhöht werden. Die Höhe des Tagessatzes bei der Geldstrafe bemisst sich anhand des Erwerbseinkommens. Neben diesen Bussen und Geldstrafen ist immer mit einem Entzug des Führerausweises durch das Strassenverkehrsamt zu rechnen. Ab 0.8 ‰ beträgt die Mindestentzugsdauer drei Monate.

ab 0,5 ‰ - ab CHF 600.00 Busse
ab 0,6 ‰ - ab CHF 700.00 Busse
ab 0,7 ‰ - ab CHF 800.00 Busse
ab 0,8 ‰ - ab 20 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,0 ‰ - ab 30 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,2 ‰ - ab 40 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,4 ‰ - ab 50 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,6 ‰ - ab 60 Tagessätze Geldstrafe
ab 1,8 ‰ - ab 80 Tagessätze Geldstrafe

Beachten Sie zudem bitte auch, dass für folgende Autofahrer der Alkoholgrenzwert bereits bei 0,1 ‰ liegt:

  • Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrenguttransport)
  • Neulenkende (Inhabervon Führerausweisen auf Probe)
  • Fahrschüler und -schülerinnen
  • Fahrlehrer und -lehrerinnen
  • Begleitpersonen bei Lernfahrten

Nicht zuletzt auch da die Haftpflichtversicherungen seit dem 01.01.2015 bei Unfallverursachung unter Alkoholeinfluss Rückgriff auf ihre Versicherten nehmen müssen, raten wir Ihnen, besser einmal mehr auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, als selber zu fahren.

Wir wünschen Ihnen frohe und schöne Festtage ohne Zwischenfälle!

Alkoholkontrollen während der Festtage