Kaum ein Rechtsverhältnis birgt mehr Konfliktpotential als dasjenige zwischen Mietern und Vermietern beziehungsweise zwischen Pächtern und Pachtgebern.

Mehr als die Hälfte (ca. 60%) aller Menschen in der Schweiz lebt zur Miete. Bewohnt man eine Mietliegenschaft oder eine Mietwohnung, so nutzt man fremdes Eigentum (Mieträumlichkeiten) und zahlt dafür ein Entgelt (Miete). Während der Vermieter an einer guten Rendite des Mietobjektes interessiert ist, möchte der Mieter für sein Geld eine möglichst schöne Wohnung oder ein schönes Haus bewohnen. Häufiger Streitpunkt sind Veränderungen des Mietzinses oder Mängel an der Mietsache. Der Vermieter ist zudem bestrebt, allfällige Schäden, welche durch die Nutzung entstehen, auf den Mieter abzuwälzen. Diesem wiederum liegt die Werterhaltung der gemieteten Räumlichkeiten nicht derart am Herzen, wie wenn es sich um sein Eigentum handeln würde. Diese Verhaltensweisen sind menschlich, führen aber immer wieder zu Streitigkeiten. Nicht zu vergessen sind auch Konflikte mit den Nachbarn. Hausordnungen sind in diesem Zusammenhang immer wieder Stein des Anstosses.

Pachtverhältnisse finden sich vor allem in der Landwirtschaft und in der Gastronomie. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass im Gegensatz zu den Mietverhältnissen nicht nur eine Gebrauchsüberlassung erfolgt, sondern auch die Früchte oder Erträge aus der Nutzung dem Pächter zufallen. Der Landwirt darf also auf der gepachteten Wiese nicht nur seinen Traktor parkieren, sondern er darf die Wiese auch mähen und das Gras seinen Kühen verfüttern. Der Gastronom, welcher ein Restaurant pachtet, darf die Erträge, die er mit dem Restaurant erwirtschaftet, behalten. Die Art der Bewirtschaftung des Pachtobjekts wird dabei meist in den entsprechenden Pachtverträgen festgehalten. Daran hat sich der Pächter zu halten.

Gerne beraten und vertreten wir Sie bei allen miet- und pachtrechtlichen Konflikten und bringen für Sie Licht ins Dunkel der Rechtslage.