Automatischer Informationsaustausch

16. Februar 2016

Gestützt auf Entwicklungen auf internationaler Ebene wird auch die Schweiz mit bestimmten Staaten, insbesondere den EU-Staaten, per 1. Januar 2018 den automatischen Informationsaustausch einführen.

Ausgangslage
Die Finanzkrise und der damit einhergehende Druck, die Steuereinnahmen zu erhöhen, haben dazu geführt, dass die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung in den Vordergrund der politischen Diskussionen gerückt ist. Die G-20-Staaten haben bereits 2009 die Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs im Steuerbereich gefordert. Dies hat dazu geführt, dass der Informationsaustausch auf Ersuchen zum internationalen Standard erklärt. 

Im Jahre 2010 haben die USA den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) eingeführt. Damit wollen sie erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA der Steuerpflicht unterliegen (US-Personen), der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. Im Frühjahr 2013 haben sich die Finanzminister und die Notenbankgouverneure der G-20-Staaten für den Automatischen Informationsaustausch (AIA) als neuen Standard für den Informationsaustausch in Steuersachen ausgesprochen. Anlässlich des OECD-Ministerratstreffens vom 6. und 7. Mai 2014 haben die 34 Mitgliedstaaten der OECD (inklusive Schweiz) sowie weitere 14 Länder und die EU eine gemeinsame Erklärung zum AIA verabschiedet. 

Umsetzung in der Schweiz
Im Herbst 2015 hat das Bundesparlament die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des AIA zwischen der Schweiz und anderen Staaten geschaffen. Bereits am 27. Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein Abkommen zur Einführung des AIA unterzeichnet. Es ist vorgesehen, den AIA im Verhältnis zu den EU-Staaten mit Wirkung per 1.1.2018 einzuführen. Dies bedeutet, dass bereits im Jahre 2017 Daten gesammelt und nach dem 1.1.2018 den zuständigen Behörden der EU-Staaten zugestellt werden.

Funktionsweise des AIA
Gegenstand des AIA-Standards ist ein routinemässig und in regelmässigen Abständen zwischen zwei Staaten stattfindender Austausch von Informationen über Konten, die ein Steuerpflichtiger eines Vertragsstaates bei einem Finanzinstitut in einem anderen Vertragsstaat hält. Der Standard regelt die Modalitäten dieses Austauschs. Die auszutauschenden Informationen müssen von den Finanzinstituten des jeweiligen Staates gesammelt und an die Steuerbehörde dieses Staates übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörde jenes Staates weiter, mit dem ein entsprechendes AIA-Abkommen besteht. 

Welche Daten werden übermittelt?
Der Standard definiert die auszutauschenden Informationen. Es handelt sich dabei insbesondere um Informationen über Kontobestände und sämtliche Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Veräusserungserlöse und übrige Erträge) sowie über die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen. Im Weiteren regelt der Standard den Begriff der meldenden Finanzinstitute, enthält Vorschriften im Zusammenhang mit der Kundenidentifikation, Bestimmungen über die Vertraulichkeit sowie über die Verwendung der ausgetauschten Daten (sog. Spezialitätsprinzip; = Verwendung nur durch die Steuerbehörden). 

Einführung des AIA mit weiteren Staaten
Derzeit steht die Schweiz mit weiteren Staaten in Verhandlung, mit dem Ziel auch mit diesen Ländern eine staatsvertragliche Regelung für die Einführung des AIA zu schaffen. Ob und wann eine staatsvertragliche mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen wird, ist noch offen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die beiden Staaten aufgrund des internationalen Drucks bald Verhandlungen aufnehmen werden.